Kundengeldabsicherung
In sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Schweiz besteht für Reiseveranstalter die Pflicht, erhaltene Kundengelder für Pauschalreisen für den Fall abzusichern, dass infolge einer Insolvenz oder einer Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters Reiseleistungen ausfallen oder dem Reiseteilnehmer für die Rückreise zusätzliche Kosten entstehen. Diese Notwendigkeit der Kundengeldabsicherung gilt auch für Anzahlungen auf den Reisepreis.
Ihre bei Aquaterra Travel für Pauschalreisen einbezahlten Kundengelder sind bei der Swiss Travel Security (STS) versichert.
Weitere Informationen zur Swiss Travel Security finden Sie auf der Website der Swiss Travel Security (STS) sowie auf dem STS-Merkblatt für Reisende.
Ihre bei Aquaterra Travel für Pauschalreisen einbezahlten Kundengelder sind bei der Swiss Travel Security (STS) versichert.
Weitere Informationen zur Swiss Travel Security finden Sie auf der Website der Swiss Travel Security (STS) sowie auf dem STS-Merkblatt für Reisende.