Vertragsbedingungen der Aquaterra Travel GmbH
Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) der Aquaterra Travel GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Reisen und Dienstleistungen interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Wir bitten Sie, die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) sorgfältig zu lesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Reisen und Dienstleistungen interessieren und danken für Ihr Vertrauen. Wir bitten Sie, die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) sorgfältig zu lesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
1. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Aquaterra Travel ein Vertrag zustande, sofern ihre Buchung ein eigenes Aquaterra Travel-Reiseveranstaltungsangebot betrifft. In allen anderen Fällen handelt Aquaterra Travel lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter (insbesondere bei der Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Aquaterra Travel). Vom Zeitpunkt der Entgegennahme Ihrer Anmeldung an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für Sie und Aquaterra Travel wirksam.
Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen vertraglichen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.
Werden Ihnen durch Aquaterra Travel Reisearrangements von anderen Reiseveranstaltern vermittelt, so gelten deren eigene Reise- und Vertragsbedingungen. Bei allen von Aquaterra Travel vermittelten Nur-Flug-Leistungen mit Linienflügen gelten die allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der Fluggesellschaften. Aquaterra Travel ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei, und Sie können sich daher auch nicht auf die vorliegenden AVRB berufen. Bitte beachten Sie, dass der Vertrag mit Aquaterra Travel und der Fluggesellschaft erst mit der Ticketausstellung zustande kommt. Namensänderungen bei Flugleistungen sind nicht möglich. Die Namen der Reiseteilnehmer müssen mit den Namen in den für die Reise verwendeten Ausweispapieren übereinstimmen. Änderungen seitens der Airline gehen bis zur Ticketausstellung zu Lasten des Buchenden.
Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Aquaterra Travel schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Falls Sie für die Bezahlung Ihrer Reise über Spezialrabatte oder Gutscheine verfügen, ist dies Aquaterra Travel bereits bei der Einholung der Offerte mitzuteilen.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Preise
Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus unseren Ausschreibungen oder Ihrer persönlichen Offerte. Falls nicht besonders erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken (CH). Die Zimmerpreise gelten ohne abweichende Hinweise auf ein Doppelzimmer. Die in unserem Ausschreibungen oder Offerten aufgeführten Preise gelten für maximal 9 Personen. Ab 10 Personen können die Preise variieren. Es sind die jeweils bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise.
Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.
Bearbeitungsgebühren
Werden von einem Pauschalarrangement nur einzelne Teile gebucht, wird eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder sonst ein Landarrangement ohne Flug gebucht, erhebt Aquaterra Travel eine Bearbeitungsgebühr. Diese beträgt CHF 40 / EUR 25 pro Auftrag.
Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Abreise) wird eine Sonder-Bearbeitungsgebühr von CHF 20 / EUR 15 pro Person erhoben.
Bei Offerten für Gruppen verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 80 / EUR 50. Dieser Betrag wird Ihnen bei der definitiven Gruppenbuchung gutgeschrieben.
Zahlungsbedingungen
Gelten keine spezifischen Zahlungsbedingungen, die auf Ihrer Offerte oder der Rechnung / Bestätigung entsprechend erwähnt werden, sind die Reisearrangements vor Antritt der Reise wie folgt zu bezahlen:
Eine Anzahlung von 30%, mindestens aber CHF 300 pro Person bei Erhalt der Rechnung / Bestätigung. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Abreise fällig.
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn oder bei Buchung von Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.
Bei verspäteter Anzahlung oder Restzahlung ist Aquaterra Travel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Reiseleistungen zu verweigern und die entsprechenden Annullationskosten gemäss Abschnitt 8 in Rechnung zu stellen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Reisedokumente nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt.
3. Preis- und Programmänderung vor der Reise
Aquaterra Travel behält sich das Recht vor, die Reiseausschreibung (Angaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten, im Internet usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern.
Aquaterra Travel behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Preiserhöhungen sind aus den folgenden Gründen möglich:
- Tarifänderungen von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge),
- neu eingeführte oder erhöhte Abgaben (z.B. erhöhte Hafen- oder Flughafentaxen),
- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer),
- ausserordentliche Preiserhöhungen von Hotels,
- plausibel erklärbare Druckfehler,
- Wechselkursänderungen.
Falls Aquaterra Travel die Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen die Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise bekanntgegeben.
Muss Aquaterra Travel eine von Ihnen bereits bezahlte Reise ändern, so dass ei objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Aquaterra Travel eine Rückvergütung. Entstehen jedoch nach Abschluss des Reisevertrages aus einem oben erwähnten Grund Mehrkosten, kann es für Sie zu einer Preiserhöhung kommen. Beträgt diese mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Reisepreises, steht Ihnen das Recht zu, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Machen Sie Aquaterra Travel innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.
Ist ein wichtiger Leistungserbringer (z.B. die Fluggesellschaft) nicht mehr in der Lage, seine Leistungen zu erbringen, kann Aquaterra Travel eine Ersatzlösung anbieten.
4. Annullation der Reise durch Aquaterra Travel
Für einige der von Aquaterra Travel angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die je nach Reise unterschiedlich sein kann. Wird die für Ihre Reise massgebliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Aquaterra Travel die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. In diesem Fall bemühen wir uns selbstverständlich, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, so erstatten wir Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung von Aquaterra Travel durch höhere Gewalt (wie Naturkatastrophen, Epidemien, Schliessung von Grenzen, Unruhen, kriegerische Ereignisse, Streiks usw.), behördliche Massnahmen, Havarien, technischen Defekten usw. gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann Aquaterra Travel die Reise absagen. Die Sicherheit der Teilnehmer steht bei diesem Entscheid an erster Stelle. Aquaterra Travel ist bemüht, so rasch wie möglich zu informieren und Ihnen eine Ersatzlösung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder verzichten Sie auf das Ersatzprogramm, erstattet Ihnen Aquaterra Travel den bereits bezahlten Reisepreis zurück, ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Programmänderung während der Reise / Abbruch der Reise
Aquaterra Travel behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel-Typ, Fluggesellschaften, Ausflüge usw.) während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen Aquaterra Travel den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen.
Flugzeiten können jederzeit ändern und müssen vor Ort vor dem Rückflug loka rückbestätigt werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor dem Rückflug.
6. Leistungsausfälle während der Reise
Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt bzw. sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Aquaterra Travel sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Wenn keine Landesvertretung vorhanden ist, müssen Sie sich direkt mit Aquaterra Travel in Verbindung setzen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.
Führt Ihre Intervention zu keiner angemessenen Lösung, so sind Sie verpflichtet, von unserer Reiseleitung bzw. dem örtlichen Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, die Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Die örtliche Vertretung, Leistungsträger usw. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.
Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes nicht innerhalb von maximal 48 Stunden Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der gesetzliche und vertraglichen Haftung von Aquaterra Travel gegen Beleg ersetzt.
Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass Sie reklamiert haben, und warum. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber Aquaterra Travel innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrügebestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen.
Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.
Gemäss Abschnitt 31 des Montrealer Abkommens muss jede Reklamation bezüglich einer verspäteten Gepäckauslieferung schriftlich, innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks der Fluggesellschaft mitgeteilt werden (gültig ist hierbei das Datum des Poststempels). Die Fluggesellschaft muss ein Formular «PIR» als Bestätigung über die Verspätung abgeben, alle Ausgaben müssen schriftlich belegt sein.
7. Haftung
Unsere Haftung
Aquaterra Travel entschädigt Sie für den Ausfall oder die unrichtige Erbringung vereinbarter Leistungen oder für Ihnen zusätzlich entstandene Kosten (vorbehalten Kapitel 3, 4, 5 und 6) soweit es der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, Ihnen an Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden Ihrerseits vorliegt. Unsere Haftung ist jedoch auf insgesamt den zweifachen Reisepreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Aquaterra Travel haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.).
Aquaterra Travel übernimmt ferner keine Haftung:
- bei verspätet ausgeliefertem Gepäck, wenn dies nicht gemäss Abschnitt 31 des Montrealer Abkommens innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks schriftlich der Fluggesellschaft mitgeteilt wurde (gültig ist hierbei das Datum des Poststempels);
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Verspätungen von Dritten (Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw.)
- für Folgen von Verspätungen von offiziellen, fahrplanmässig verkehrenden Transportmitteln (Flugzeugen, Eisenbahnen usw.) wie etwa Mehrkosten für Hotelübernachtungen, Verpflegung, Taxikosten, Verfall von Reiseleistungen, Lohnausfall usw. Allfällige Schadenersatzansprüche sind direkt beim betreffenden Leistungserbringer geltend zu machen.
Lokal gebuchte Veranstaltungen und Ausflüge
An den meisten Ferienorten und Häfen ist es möglich, lokale Veranstaltungen, Ausflüge oder Besichtigungen usw. zu buchen. Ihre Reiseleitung oder die lokale Vertretung vor Ort vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote und nimmt auch Ihre Buchung dafür vor. Beachten Sie, dass Aquaterra Travel hier nur als Vermittler von lokalen Veranstaltern auftritt. Es gelten ausschliesslich deren Bestimmungen. Aquaterra Travel kann deshalb für Ausflüge, Veranstaltungen und Besichtigungen usw., die Sie am Ferienort oder im Hafen buchen, keine Haftung übernehmen.
Unfälle und Erkrankungen
Aquaterra Travel übernimmt die Haftung für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reisen sofern dies von Aquaterra Travel oder einem von Aquaterra Travel beauftragten Leistungsträger (Hotel usw.) schuldhaft verursacht wurde. Bei Todesfall, Körperverletzung oder Erkrankung, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder mit der Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche die diese Transportunternehmen ausrichten der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen odernationalen Gesetzen ergeben. Eine weitergehende Haftung von Aquaterra Travel ist in diesemFällen ausgeschlossen.
Flugreisen
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder Warschauer Abkommens. Welches Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben finden Sie im Internet unter „www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.pdf“ Den Text des Montrealer Übereinkommens finden Sie unter „http://www.luftrechtonline.de/regelwerke/pdf/montreal-D.pdf“. Soweit dieses nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens, die unter „http://www.luftrecht-online.de/einzelheiten/haftung/wa.htm“ zu finden sind.
Sachschäden
Aquaterra Travel übernimmt die Haftung bei Diebstählen und Verlusten, die während einer Reise mit Aquaterra Travel geschehen, falls die Aquaterra Travel-Reiseleitung oder einem von Aquaterra Travel beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. In diesem Fall bleibt die Haftung jedoch auf den ummittelbaren Schaden beschränkt, jedoch höchstens auf die zweifache Höhe des Reisepreises für die geschädigte Person.
Bei Schäden oder Verlusten, welche Sie im Zusammenhang mit Flugtransporten oder Benützung von Transportunternehmen (Bahn, Schiff, Bus usw.) erleiden, sind die Entschädigungsansprüche der Höhe nach auf die Summen beschränkt, die sich aus den anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzten ergeben. Eine weitergehende Haftung von Aquaterra Travel ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
Haftungsabtretung
Haftet Aquaterra Travel für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an Aquaterra Travel abzutreten.
8. Annullation oder Umbuchung der Reise durch den Reisenden, Abtretung der Buchung
8.1. Allgemeine Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
Wenn Sie eine Buchung nach Vertragsabschluss ändern oder annullieren, so müssen Sie dies uns persönlich oder mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind uns gleichzeitig zurückzugeben. Für die Änderung wird Ihnen eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 30 / EUR 20 pro Person (Änderung vor Ausstellung des Flugtickets und / oder der Reiseunterlagen) und CHF 60 / EUR 40 pro Person (Änderung nach Ausstellung des Tickets und / oder der Reiseunterlagen) bzw. für die Annullation eine Bearbeitungsgebühr zwischen CHF 90 / EUR 60 und CHF 190 / EUR 120 pro Person (Annullation) belastet.
Zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren können bei Änderungen Gebühren der Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen, lokale Tourveranstalter, usw.) anfallen.
Zusätzlich zu den erwähnten Bearbeitungsgebühren werden bei Annullationen folgende Annullationskosten erhoben (Ausnahme siehe Nr. 8.2):
- Pauschalreisen und Landleistungen: Prozentpauschalen auf dem Reisepreis in Abhängigkeit der Annullation vor Reisebeginn: 45–21 Tage vor Reisebeginn: 25%,20–15 Tage vor Reisebeginn: 50%,14–08 Tage vor Reisebeginn: 75%,07–01 Tage vor Reisebeginn: 100%. Am Abreisetag bzw. zu spätes Erscheinen oder Annullation nach Reisebeginn: 100%. Ein
- Nichtantreten der Reise wird als Annullation behandelt.
- Linienflüge: Falls das Ticket bereits ausgestellt ist, sind die von der Fluggesellschaft erhobenen Annullationskosten zu bezahlen, die je nach Airline und Tarifart bis zu 100% betragen.
- Allfällige weitere Annullationsgebühren der Leistungserbringer (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenfirmen usw.).
Sollten Sie verhindert sein, können Sie bei Aquaterra Travel grundsätzlich immer eine Ersatzperson Ihre Reise antreten lassen. In diesem Fall sind allerdings folgende Voraussetzungen zu beachten:
- Die Ersatzperson ist bereit, Ihr Reisearrangement unter den gleichen Bedingungen zu übernehmen, die Sie mit uns vereinbart haben.
- Die anderen an ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels, Flug-, Zug- oder Schifffahrtsgesellschaften) akzeptieren diese Änderung, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an den Flugtarifbestimmungen scheitern kann.
- Die Ersatzperson erfüllt die besonderen Reiseerfordernisse (Pass-, Visa-, Impf- und Devisenvorschriften).
- Der Teilnahme Ihrer Ersatzperson stehen keine gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen entgegen.
Diese Person und Sie haften uns gegenüber solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die gegebenenfalls durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten.
Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei Aquaterra Travel eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.
8.2. Besondere Annullationsbestimmungen bzw. -kosten
Gruppen
Für Gruppen bleiben spezielle Annullations- und Änderungsbedingungen vorbehalten.
Besondere Annullationsbestimmungen bzw. -kosten für bestimmte Angebote
Aquaterra Travel kann für bestimmte Reisen / Dienstleistungen besondere Annullationsbedingungen und -kosten formulieren (z.B. in den Ausschreibungen wie Internet, Inseraten, in spez. Merkblättern, in den Buchungsbestätigungen usw.). In diesem Fall ersetzen sie diejenigen des Abschnitts 8.1.
Besondere Annullationsbedingungen für Hochsaison-Daten
Für spezifische Daten (z.B. Weihnachten/Neujahr, Osterfeiertage) können spezielle Annullationsbedingungen gelten. Bitte erkundigen Sie sich und beachten Sie di Sonderbestimmungen auf der Buchungsbestätigung.
9. Abbruch der Reise durch Reiseteilnehmer / Vorzeitige Rückreise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, oder annullieren Sie an Ort und Stelle einzelne Leistungen (Exkursionen, Hotelübernachtungen usw.) aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch Aquaterra Travel gerechtfertigt sind, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung von nicht bezogenen Leistungen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren Lasten. Im weiteren empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Rückreisekostenversicherung, die, wenn Sie die Reise aus einem dringenden Grund (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod von Angehörigen usw.) vorzeitig abbrechen müssen, für die entstehenden Kosten aufkommt.
10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften
Unsere Reiseausschreibungen und Offerten enthalten Angaben zu den Pass- und Visavorschriften sowie zu den gesundheitspolizeilichen Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt zu beachten sind. Über die geltenden Einreisebestimmungen für Bürger/innen von Staaten, die nicht in unseren Informationen erwähnt sind, informieren wir Sie auf Ihre Bitte hin. Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Einholung allfällig erforderlicher Visa behilflich. Die Visagebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 40 pro Auftrag werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Aquaterra Travel kann keine Haftung übernehmen für eine Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter, nicht erhaltener oder nicht gültiger Visa.
11. Flüge
Unsere Angebote umfassen Reisen mit Flugzeugen des regulären Linienverkehrs sowie Sonderflugprogramme mit Flugzeugen schweizerischer und ausländischer Gesellschaften. Falls nicht anderes angegeben ist, fliegen Sie bei unserem Angeboten in der Economy-Klasse. Beachten Sie, dass mittlerweile die meisten Fluggesellschaften nur noch Nichtraucher-Plätze anbieten. Die publizierten Flugpläne, Fluggesellschaften und Flugzeugtypen können ändern. Mit den Reiseunterlagen erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt gültige Flugpläne. Diese können jedoch noch kurzfristigen Änderungen unterworfen sein.
Elektronisches Flugticket / E-Ticketausstellung
Immer mehr Fluggesellschaften arbeiten nach dem Prinzip des papierlosen Flugtickets. Der Vorteil für den Reisenden: Sie können es nicht verlieren und es kann auch nicht gestohlen werden. Das Flugticket wird im Reservationssystem und im Check-In-Programm der Fluggesellschaften gespeichert. Der Reisende weist sich lediglich mit Reisepass oder Identitätskarte beim Check-In aus. Für Flüge mit Fluggesellschaften, die das elektronische Ticket anbieten, stellt Aquaterra Travel ausschliesslich E-Tickets aus. Sollten Sie ein herkömmliches Flugticket wünschen, stellen wir Ihnen gerne ein solches aus. Beachten Sie aber, dass viele Fluggesellschaften für das herkömmliche Ticket eine so genannte „Papierticket“-Gebühr erheben.
Reisegepäck und Sportgeräte
Alle Flugreisen in der Economy-Klasse schliessen grundsätzlich die Beförderung von 20 kg Freigepäck pro Person ein. In der Business-Klasse sind es 30 kg und in der First-Klasse 40 kg. Kunden unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Freigepäck.
Das Handgepäck ist bei vielen Fluggesellschaften auf ein Gepäckstück zwischen 5 -10 kg mit einem Höchstmass von 56 cm x 45 cm x 25 cm beschränkt. Darüber hinaus sind Sie zur Mitnahme eines Fotoapparates oder einer Filmkamera berechtigt. Auf den meisten Flügen ist zudem der Transport von Übergepäck oder Sportgeräten möglich. Eine Voranmeldung derSportgeräte bei der Buchung ist unerlässlich. Die zusätzlichen Transportkosten werden vor Ort verrechnet.
Tiere
Auf Voranmeldung kann der Transport von Tieren im Gepäckraum erfolgen, wobei Sie für Miete oder Kauf eines Containers selbst verantwortlich sind. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Beschaffung der nötigen Zeugnisse, Gesundheitszertifikate usw. Eine Voranmeldung der Tiere bei der Buchung ist unerlässlich.
Verspätungen
Der Reiseveranstalter hat bei Verspätungen grundsätzliche keinen Einfluss. Sollten Sie von einer Verspätung betroffen sein, wenden Sie sich an die lokale Vertretung der Fluggesellschaft.
12. Reisegarantie / Sicherstellung
Aquaterra Travel ist Teilnehmer am Garantiefonds Swiss Travel Security und garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detailliert Angaben finden Sie unter: http://www.star.ch/d/sts/STSKonsumenteninformation_d.pdf.
13. Datenschutz
Für Aquaterra Travel ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten von grosser Wichtigkeit. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vetragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Ihre Daten zu diesem Zweck und/oder zur Bearbeitung durch Aquaterra Travel‘s Partner auch ins Ausland (insbesondere auch an die Destination Ihrer Reise) verschoben werden.
Aquaterra Travel behält sich vor, Sie darüber hinaus zukünftig über aktuelle Angebote zu informieren, es sei denn Sie teilen uns mit, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen ablehnen, wenden Sie sich bitte an Aquaterra Travel GmbH, Kastanienweg 2, 6353 Weggis.
Wichtig für Reisende in die USA: In Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung verlangen die US-Behörden von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers. Die Aufbewahrungsfrist der übermittelten Daten beträgt 3.5 Jahre. Die Passagierdaten werden durch die Fluggesellschaften übermittelt.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aquaterra Travel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen Aquaterra Travel wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Luzern vereinbart.
15. Ombudsmann
Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie den unabhängigen Ombudsmann für das Reisebürogewerbe kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und uns, eine ausgewogene und faire Einigung zu erzielen. Die Adresse des Ombudsmann lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten, Tel.: 062 212 66 60, Fax: 062 212 66 80, http://www.ombudsman-touristik.ch.
16. Versicherung
Annullierungskosten-Versicherung
In unseren Arrangements und Angeboten ist keine Annullationskosten- / Extrarückreisekosten-Versicherung eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite unter https://www.transafrika.org/pages/reiseangebote-afrika/rechtliches/reiseversicherung.php
Bearbeitungsgebühren
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine allfällige Bearbeitungsgebühr durch die Annullierungskostenversicherung nicht gedeckt ist. Diese Spesen sind in jedem Fall durch Sie zu
bezahlen.
17. Veranstalter
AQUATERRA TRAVEL GmbH ist Reisespezialist für den afrikanischen Kontinent.
Aquaterra Travel GmbH, Weggis, November 2008.