Lesotho - Visabestimmungen



Da die Einreise in Lesotho über Südafrika stattfindet, müssen auch die südafrikanischen Einreisebestimmungen erfüllt werden.

Reisepass: ist für Reisen nach Lesotho allgemein erforderlich, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Pass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen sind Staatsbürger von EU-Ländern und der Schweiz (Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsbürger von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn).

Transit: Die Möglichkeit des Transits ohne Visum besteht nicht.

Gültigkeitsdauer: 90 Tage (mehrmalige Einreise).

Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft

Aufenthaltsgenehmigung: Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung

Bearbeitungszeit: 7 Tage. Persönlich: am gleichen Tag.

Unterlagen: wenn Sie aus einem Land kommen, für das Lesotho ein Visum verlangt, benötigen Sie:

Tourismusvisum: - noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass - 2 Antragsformulare - 2 Passfotos - Zahlungsbeleg für die Gebühr.
Businessvisum: zusätzlich ein Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise sowie eine Kostenübernahmebestätigung.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.

Hier können Sie das Visa-Antragsformular für Lesotho herunterladen.

Ausreichende Geldmittel : Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.

Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Lesotho - Gesundheit entnehmen.

Einreise mit Kindern:
Deutsche: Kinder benötigen für die Einreise in Lesotho einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass) oder einen deutschen Kinderausweis bis 16 Jahren (möglichst mit Lichtbild).
Österreicher: Eigener Reisepass für Kinder.
Schweizer: Eigener Reisepass für Kinder.
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.

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Autor: Remo Nemitz