Südafrika - Visabestimmungen
Alle Besucher erhalten an der Grenze von Südafrika eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie die folgenden Dokumente vorweisen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rückflugticket und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen.
Reisepass: ist für Reisen nach Südafrika allgemein erforderlich, der Pass muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und müssen bei der Einreise noch mindestens zwei nebeneinanderliegende, leere Seiten (Doppelseite) enthalten. Dies wird oft strikt kontrolliert.
Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen
Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Transit: Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
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Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft.
Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild für Kinder unter 16 Jahre (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Einreise mit Haustieren:
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.
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