Südafrika - Visabestimmungen



Alle Besucher erhalten an der Grenze von Südafrika eine Aufenthaltsgenehmigung, sofern sie die folgenden Dokumente vorweisen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rückflugticket und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen.

Reisepass: ist für Reisen nach Südafrika allgemein erforderlich, der Pass muss noch mindestens 3 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und müssen bei der Einreise noch mindestens zwei nebeneinanderliegende, leere Seiten (Doppelseite) enthalten. Dies wird oft strikt kontrolliert.

Visum: Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen

Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.

Transit: Transitreisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.

südafrikanische Botschaft in Berlin

Botschaft Südafrika in Berlin

Antragstellung: Persönlich oder postalisch bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft.

Aufenthaltsgenehmigung: Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen.

Unterlagen für Reisende, die ein Visum für Südafrika benötigen:
Touristenvisum: ein vollständig und original ausgefülltes Antragsformular (in schwarzer Schrift, keine Kopie oder Fax) - Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig sein muss - 1 Passfoto (kein Scan) - Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt (Kopie der letzten beiden gehaltsabrechnungen) - Kopie des Rück- oder Weiterreiseticket oder Buchungsbestätigung des Reisebüros - Gebühr in bar oder per Überweisung - bei Einreise aus Gelbfiebergebiet internationale Impfbescheinigung mit Nachweis der gültigen Gelbfieberimpfung - Auslandskrankenversicherungsnachweis - Erklärung oder Dokumente, die den Zweck und Dauer der Reise belegen (Hotelbuchungen, Mietwagenreservierungen usw.) - Einladung des Gastgebers aus Südafrika mit Ausweiskopie, u.U. ist hier auch eine Kopie des Passes und der Daueraufenthaltsgenehmigung für Südafrika nötig.
Businessvisum: ein vollständig und original ausgefülltes Antragsformular BI-84 (in schwarzer Schrift, keine Kopie oder Fax) - 2 originale Passbilder (keine Scans) - Reisepass mit mindestens 2 leeren Seiten, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig sein muss - Kopie des Rück- oder Weiterreiseticket oder Buchungsbestätigung des Reisebüros - Auslandskrankenversicherungsnachweis - Nachweis ausreichender Geldmittel (aktueller Kontoauszug und Kopie der letzten beiden Gehaltsabrechnungen) - Firmenschreiben der deutschen Firma über Zweck und Dauer der Reise mit einer Kostenübernahmebestätigung in englisch. Hier werden Angaben zum besuchten Unternehmen in Südafrika erwartet. Das Schreiben muss auch bestätigen, dass der Geschäftsreisende in der Firma ungekündigt ist - Einladungsschreiben der südafrikanischen Firma, u.U. mit Kostenübernahmebestätigung

Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
 
Hier können Sie das Visa-Antragsformular für Südafrika herunterladen.
 
Kosten der Visumerteilung: 52,00 Euro.
 
Bearbeitungszeit: zwischen 3 und 4 Wochen
 
Einreise mit Kindern:
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild für Kinder unter 16 Jahre (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Kinderreisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Österreicher: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Schweizer: Eigener Reisepass (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
 
Alleinreisende Minderjährige sollten über eine schriftliche Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile verfügen, für Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, muss die von der Poilzei unterschriebene schriftliche Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorgelegt werden.

Einreise mit Haustieren:
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen einen Mikrochip für ihre Identifizierung tragen.

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Autor: Remo Nemitz