Algerien - Visabestimmungen
Visum: ist allgemein erforderlich
Hier können Sie sich auch einen Visa-Antrag für Algerien downloaden.
Die algerische Botschaft erteilt Touristenvisa nur noch, wenn Antragsteller im Norden Algeriens reisen.
Transit: Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland
Antragstellung: Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (siehe Algerien - wichtige Adressen).
In der Schweiz können Visaanträge nur noch persönlich gestellt werden.
Unterlagen: Touristenvisum: 2 am PC ausgefüllte Antragsformulare - 2 aktuelle und identische Passfotos (keine Scans) - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - Nachweis (Kopie des Versicherungsscheines) einer Auslandskrankenversicherung über mindestens 30.000 Euro Deckungssumme, Rückführungskosten und Krankenhausaufenthalt - Reisebuchungsbestätigung - Bestätigungsschreiben des algerischen Reiseveranstalters - Reiseroute - Gebühr (in bar oder per Scheck)
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt sein.
Bearbeitungszeit: per Post: mindestens 14 Tage bis zu 3 Wochen ab Eingang des Visumantrags. Visaanträge, die ein Einreisedatum innerhalb dieser Frist aufweisen, werden unbearbeitet zurückgegeben.
Kosten der Visumerteilung: einmalige Einreise,
- bis Monat Gültigkeit: 60,00 €
Im Rahmen der gegenseitigen Gleichbehandlung, gilt für Französische, Italienische und Dänische Staatsbürger mit Aufenthalt in Deutschland eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 Euro.
Die Visumsgebühren und die Bearbeitungsgebühr werden im Falle einer Ablehnung nicht zurück erstattet.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepass reisen.
Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich.
Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Algerien-Gesundheit entnehmen.
Ausreiseerlaubnis: Eine Ausreiseerlaubnis ist für Ausländer erforderlich, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben.
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