aktuelle Visabestimmungen für die DR Kongo



Im Osten und Nordosten der Demokratischen Repubik kommt es immer wieder zu militärischen Auseinandersetzungen. Die Einreisebestimmungen und Sicherheitsbedingungen im Kongo können sich daher kurzfristig ändern. Nähere Informationen erhalten Sie bei den Botschaften (siehe Kongo - wichtige Adressen).
 
Reisepass: ist für Reisen in die Demokratische Republik Kongo allgemein erforderlich. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
 
Visum: ebenfalls allgemein erforderlich. Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt.
 
Unterlagen: Touristenvisum: Reisepass, der bei der Visabeantragung noch mindestens 12 Monate gültig ist - 2 Antragsformulare - 2 biometrische Passfotos - internationaler Impfpass mit dem Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung - Reisebuchungsbestätigung über Hin- und Rückflug - Bestätigung einer Hotelbuchung oder einer Unterkunft (Certificat d' Hérbergement) - Gebühr (Verrechnungsscheck oder Postanweisung).
Geschäftsvisum: zusätzlich ein Schreiben der eigenen Firma über den beabsichtigten Zweck, der voraussichtlichen Dauer und einer Kostenübernahmebestätigung - Einladung des kongolesischen Geschäftspartners
 
Wenn das Visum per Post beantragt wird, sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag und ein Zahlungsbeleg über die nötige Visumgebühr angefügt sein. Zusätzliche Unterlagen können von den kongolesischen Behörden je nach Reisezweck gefordert werden. Benötigte Dokumente müssen französisch übersetzt sein.
 
Visagebühren: Da sich die kongolesischen Botschaften im Ausland u.a. aus Visa- und Gebühreneinnahmen finanzieren, sind diese relativ teuer:
Ein Monat, einfache Einreise: 84,00 Euro
Ein Monat, mehrfache Einreise: 123,00 Euro
Zwei Monate, einfache Einreise: 148,00 Euro
Zwei Monate, mehrfache Einreise: 174,00 Euro
Drei Monate, einfache Einreise: 202,00 Euro
Drei Monate, mehrfache Einreise: 212,00 Euro
Sechs Monate, einfache Einreise: 250,00 Euro
Sechs Monate, mehrfache Einreise: 327,00 Euro
 
Bearbeitungszeit: etwa eine Woche, gegen eine zusätzliche Gebühr ist eine kürzere Expressbearbeitung möglich
 
Meldepflicht im Kongo: Für die Einhaltung der Einreise- und Aufenthaltsvorschriften in der Demokratischen Republik Kongo ist die "Direction Générale de Migration" (DGM) zuständig. Die Behörde kontrolliert dazu alle Migrationsbewegungen im Land. Nach jedem Ortswechsel muss die DGM zur Registrierung aufgesucht werden.

Die Adresse der DGM in Kinshasa ist:

Direction Générale de Migration
65, Boulevard du 30 Juin
Commune de Gombe
Kinshasa
 
Visaverlängerung: Einreisevisa können in Kinshasa verlängert werden.
 
Aufenthaltsgenehmigung: Um einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit in der DR Kongo nachzugehen ist der Erwerb eines "Visa d'Etablissement" nötig.
 
Einreise mit Kindern:

Deutschland: Kinder benötigen für die Einreise in der DR Kongo einen eigenen Reisepass (Kinderreisepass oder elektronischer Reisepass) oder einen deutschen Kinderausweis mit Lichtbild.
Österreich: eigener Reisepass für Kinder.
Schweiz: eigener Reisepass für Kinder.

Für Kinder sind die gleichen Visabestimmungen wie für ihre Eltern gültig.

Allein reisende Minderjährige benötigen eine "autorisation parentale", eine elterliche schriftliche Genehmigung und eine "prise en charge" durch die benutzte Fluglinie. Dies ist nicht nötig bei der der Begleitung durch nur ein Elternteil.

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Autor: Remo Nemitz